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Häusliche Pflege

Häusliche Pflege – die rechtlichen Rahmenbedingungen
Immer mehr Menschen in der Bundesrepublik sind auf Pflege angewiesen. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Dies ist nicht nur eine Folge der demographischen Entwicklung. Plötzliche Pflegebedürftigkeit kann auch nach einem Schlaganfall oder einer Tumorerkrankung entstehen. Oftmals geht der Pflegebedürftigkeit ein Krankheitsfall voraus: Leistungen aus der Krankenversicherung wurden also bereits in Anspruch genommen.

Bei weiter bestehender Pflegebedürftigkeit können Pflegeleistungen über die Pflegekasse, also über das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), beantragt werden. Wir zeigen Ihnen auf, welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt sinnvollerweise in Anspruchgenommen werden können.

Ziele bei der Pflege zu Hause:

  • Ermöglichung einer weitestgehend selbstständigen Lebensfu¨hrung unter Einbeziehung der Ressourcenund Fähigkeiten von Pflegebedürftigen.
  • Erleichterung der Pflege für Pflegepersonal und pflegende Angehörige.

Ein Angehöriger wird zum Pflegefall –die ersten Schritte
Ziel der Pflegeversicherung ist es, dem Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, sind vor allem folgende Punkte zu klären:

Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit
Bereits während eines stationären Aufenthalts sollte bei absehbarer Pflegebedürftigkeit möglichst frühzeitig ein Antrag auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz gestellt werden. Im häuslichen Bereich sollte der Antrag ebenso frühzeitig mit dem Hausarzt abgesprochen werden. Der Medizinische Dienst der Kassen stellt anhand der Einschränkungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens den Grad der Pflegebedürftigkeit fest und stuft den Patienten ein. Die zuständige Pflegekasse hält hierfür ein Formular bereit. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Einstufung durch den Medizinischen
Dienst. Diese Einstufung durch den Medizinischen Dienst sollte im Interesse des Pflegebedürftigen auf der Grundlage eines korrekt ausgefüllten Pflegetagebuches (siehe Seite 165) erfolgen.

Entscheidung, von wem die Pflege übernommen wird
Wenn Angehörige die häusliche Pflege selbst übernehmen, kann über die Pflegekasse das so genannte Pflegegeld als Leistung für die Übernahme der Pflege bezogen werden. Auch technische Hilfen und pflegegerechte Wohnumfeldveränderungen können gemäß Pflegeversicherungsgesetz teilweise finanziert werden. Allerdings verlangt die Pflege eines Angehörigen viel Engagement, Verantwortung und Kraft. Die physischen und psychischen Belastungen werden häufig nicht realistisch eingeschätzt. Eine gute Alternative für die sichere, sorgfältige Pflege bieten hier professionelle Pflegedienste und Sozialstationen.

Weitere Informationen finden Sie im PDF

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